FFG oder aws? Der Unterschied einfach erklärt

Veröffentlicht 2026-08-22 · 3 Min. Lesezeit

Wer in Österreich zum ersten Mal eine Förderung sucht, landet fast immer bei zwei Namen: FFG und aws. Die Faustregel, die man dann meist hört, lautet „FFG für Forschung, aws für Wirtschaft“. Sie ist nicht falsch, aber sie ist zu grob, um eine Antragsentscheidung darauf zu stützen — und sie erklärt nicht, warum dieselbe Firma bei der einen Stelle förderfähig ist und bei der anderen nicht.

Der eigentliche Unterschied

Die beiden Stellen stellen unterschiedliche Fragen an Ihr Vorhaben.

Die FFG fragt: Steckt hier Forschung drin? Sie ist die Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes, und der Forschungs- beziehungsweise Entwicklungsanteil ist bei den meisten ihrer Programme keine Bewertungsfrage, sondern eine Zugangsvoraussetzung. Ohne nachvollziehbaren F&E-Gehalt ist der Antrag nicht schwach, sondern unzulässig.

Die aws fragt: Was braucht dieses Unternehmen? Sie ist die Förderbank des Bundes und arbeitet deshalb mit einem breiteren Instrumentenkasten: Zuschuss, Kredit, Garantie und Beteiligung. Der Forschungsanteil ist nur bei einem Teil der Programme relevant — bei den Deep-Tech-Schienen etwa sehr wohl, bei Garantie oder Kredit gar nicht.

Was die FFG fördert

Das Basisprogramm ist die offene Schiene ohne thematische Einschränkung und ohne fixe Einreichfrist — für viele Unternehmen der erste realistische Zugang. Frontrunner richtet sich an Unternehmen, die in ihrem Feld bereits vorne liegen; der Innovationsscheck ist bewusst klein gehalten und dafür gedacht, eine erste Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung überhaupt anzustoßen.

ProgrammBis zuQuoteEinreichung
Basisprogramm (FFG)Österreichweit€ 3.000.00050%laufend
Frontrunner (FFG)Österreichweit€ 3.000.00045%laufend
BRIDGE (FFG)Österreichweit80%2026-06-11
Innovationsscheck mit Selbstbehalt (FFG)Österreichweit€ 10.00080%laufend
Markt.Einstieg (FFG)Österreichweit€ 80.00040%laufend
Ausgewählte FFG-Programme

Markt.Einstieg fällt in dieser Liste bewusst aus dem Rahmen: Es ist eine FFG-Schiene ohne Forschungserfordernis. Wer die Faustregel „FFG gleich Forschung“ zu wörtlich nimmt, übersieht solche Programme.

Was die aws fördert

Auffällig ist hier weniger die Höhe als die Bandbreite der Instrumente. Preseed und Seedfinancing sind echte Zuschüsse für sehr frühe Deep-Tech-Vorhaben. Die Garantie ist dagegen kein Geld, sondern ein Besicherungsersatz gegenüber Ihrer Bank. Der erp-Kredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, die Beteiligung eine Eigenkapitalinvestition.

ProgrammBis zuQuoteEinreichung
aws Preseed – Deep TechÖsterreichweit€ 267.00080%laufend
aws Seedfinancing – Deep TechÖsterreichweit€ 889.00080%laufend
aws First IncubatorÖsterreichweit€ 49.00090%2026-06-23
aws Digitalisierung (aws Digitalization)Österreichweit€ 150.000laufend
aws Garantie (aws Guarantee)Österreichweit€ 50.000.000laufend
aws erp-Kredit (ERP Fund Loan)Österreichweit€ 37.500.000laufend
aws Equity (aws Gründungsfonds)Österreichweit€ 5.000.000laufend
Ausgewählte aws-Programme

Die Entscheidung in drei Fragen

  1. Gibt es einen echten Entwicklungsanteil? Etwas, dessen Ergebnis zu Projektbeginn nicht feststeht. Wenn ja, kommen die FFG-Schienen und die aws-Deep-Tech-Linien in Frage. Wenn nein, fallen die meisten FFG-Programme weg.
  2. In welcher Phase steht das Unternehmen? Vorgründung und erste Monate sind Preseed-Territorium. Ein Unternehmen mit laufendem Umsatz und Wachstumsplan ist bei Frontrunner, erp-Kredit oder Beteiligung richtiger aufgehoben.
  3. Brauchen Sie Zuschuss oder Kapital? Ein Zuschuss verwässert nichts und muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber gedeckelt und an ein Projekt gebunden. Kredit, Garantie und Beteiligung lösen ein Finanzierungsproblem, kein Projektkostenproblem.

Wann beide in Frage kommen

Die Frage „FFG oder aws“ unterstellt eine Entweder-oder-Entscheidung, die es oft nicht ist. Ein forschungsintensives Startup kann ein Entwicklungsprojekt über eine FFG-Schiene fördern lassen und parallel über die aws eine Finanzierungskomponente abdecken — die Programme adressieren unterschiedliche Kostenblöcke.

Zwei Einschränkungen dazu. Erstens ist Kumulierung geregelt: Für dasselbe Vorhaben lassen sich Förderungen nicht beliebig stapeln, und die beihilfenrechtlichen Obergrenzen gelten unabhängig davon, wie viele Stellen beteiligt sind. Zweitens fragt jede Stelle nach bestehenden Förderungen — verschwiegene Parallelanträge sind einer der vermeidbarsten Ablehnungsgründe überhaupt.

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